Am 01. Januar 2015 tritt das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Dieses Gesetz enthält wesentliche Regelungen für Arbeitgeber. Welche Anforderungen stellt das Gesetz konkret an den Arbeitgeber? Welche Haftungsrisiken bestehen für Auftraggeber und Generalunternehmer?
Auf der anderen Seite sieht sich gerade der Mittelstand bei gut ausgebildeten Fachkräften mit einer neuen Arbeitnehmergeneration konfrontiert: „Das Unternehmen braucht mich, nicht ich das Unternehmen!?“ Wie kann sich ein mittelständisches Unternehmen auf die Wünsche der neuen „Generation Y“ einstellen?
Wir laden Sie herzlich zum Dortmunder Arbeitsrechtstag 2014 in das KronenburgForum® ‑ die Glasellipse des K2 Bürocenter® ‑, Kronenburgallee 2 in 44141 Dortmund am
Donnerstag, den 04. Dezember 2014
ein.
Unser Programm für Sie:
17:00 Uhr: Empfang in der Glasellipse
17:30 Uhr: Mindestlohn-Auswirkungen und Risiken für Unternehmen und Auftraggeber
18:30 Uhr: Neues Führungsverhalten für neue Arbeitswelten – „Generation Y“
19:00 Uhr: Diskussion und gemeinsamer Imbiss
Bitte melden Sie sich bis zum 02. Dezember 2014 per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch unter 0231 9095-0 an.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihre Kanzlei
Dr. Puplick & Partner GbR
Rechtsanwälte Notar Fachanwälte
Dr. Alexander Puplick, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Beate Puplick, Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Familienrecht, Wirtschaftsmediatorin
Dr. Thorsten Olav Lau, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Cordula Zimmermann, Fachanwältin für Arbeitsrecht